Im Jahr 2014 gab weitere Spenden in Form von neuen Matratzen (Scholz) und neuer Bettwäsche und Wolldecken von der Firma Mohr in Dollern. Herzlichen Dank dafür.
Im Zuge des Sömmertörns sind wir mit dem Schiff über Klintholm, Ystad und Simrishamn nach Karlshamn in Süd-Schweden zum Gegenbesuch der Seepfadfindern gesegelt. Dort haben wir ein paar Tage Zeit mit denen in deren Zeltlager auf der Insel Öst Bakö in der Ostsee kurz vor Karlshamn. Janka und Elia hatten fürs Piekfall einen Bericht von diesem Törn verfasst (Heft 116).
Im Sommer hat eine Sponsorenfahrt mit der Dow als Dankeschön für die neuen Segel stattgefunden.
Außerdem hat im auch ein Erster-Hilfe-Kurs mit Bezug zu Segelunfällen stattgefunden. Außerdem ist die Wilhelmine ein Wochenende ein Wochenende nach Otterndorf und hat ein paar schöne Segeltörns bzw. Gästefahrten gehabt.
Im Jahre 2013 hat ein Teil der Crew von der Wilhelmine den Ewer Heinrich zusammen mit einem der Schiffseigner Uwe Brümmer im April in die Flint Werft überführt.
Etwas später war die Wilhelmine für ein Wochenende im Juni beim Buxtehuder Hafenfest. Das war das letzte Mal bevor einige Jahre später die Autobahnbrücke über die Este gebaut wurde und somit eine Durchfahrt ohne Legen des Mastes unmöglich war.
Der Sommertörn Ende Juni bis Mitte Juli führte die alte Dame mit ihrer jugen Crew von Stade aus über die Elbe, den Nord-Ostsee-Kanal über die Kieler Förde in die dänische Südsee. Dort hat die Wilma einige Inseln angelaufen, wo die Crew einige schöne Abende verbracht. Nach einiger Zeit ging es dann wieder zurück zum Heimathafen.
Nach dem Sommertörn fand eine Rettungsübung im Stader Hafen statt. Dort haben wir einmal die Rettungsinsel getestet. Diese haben wir ins Wasser getan, wo sie sich dann aufgeblasen hat. Dort konnten die Jugendlichen einmal in die Rettungsinsel klettern und haben somit gelernt, was im Notfall zu tun ist.
Im Oktober hat der Herbstörn stattgefunden. Die Wilhelmine hat sich auf den Weg nach Glückstadt gemacht, wo die jährliche Regatta um die Insel Rhinplate stattgefundet hat. An dieser Regatte auch auch wieder die Wilhelmine mit ihrer jungen Crew teilgenommen.
Im November hat der Verein eine Spende von der Dow für die Anschaffung neuer Segel bekommen - herzlichen Dank hierfür.
Wir bedanken uns bei allen Sporenen (privat wie auch gewerblich) für die Unterstützung des Vereins. Ohne Ihre Spenden und Leistungen könnten wir dieses einmalige Schiff nicht unterhalten.
Für direkte Spenden unsere Bankverbindung:
IBAN: DE04 2415 1116 0000 5199 83
BIC: NOLADE21STK
Bank: Kreissparkasse Stade
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Gemeinnütziger Verein zur Pflege alter Seemannschaft „Wilhelmine von Stade“ und hat seinen Sitz in Stade. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Nach der Eintragung ins Vereinsregister Tostedt, soll der Verein den Namen Gemeinnütziger Verein zur Pflege alter Seemannschaft „Wilhelmine von Stade“ e.V. tragen.
§ 2 Vereinszweck
( 1 ) Zwecke des Vereins sind: die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung der Erziehung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a) Den Erhalt des historischen Ewers Wilhelmine, um diesen für die Öffentlichkeit erlebbar zu halten,
b) Leisten eines Beitrages zur Bewahrung des maritimen Erbes der Stadt Stade und Unterstützung des Bereiches der Maritimen Landschaft Unterelbe,
c) Betreuung und Ausbildung interessierter Jugendlicher im Rahmen der Möglichkeiten, die ein Segelschiff bietet.
( 2 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Nutzung und Erhaltung des Schiffes
( 1 ) Bauliche Veränderungen dürfen den Charakter eines Elbewers nicht verändern. Der Verein übernimmt die sachgerechte Instandhaltung des Schiffes. Hierfür trägt er die Kosten.
( 2 ) Der Verein erhält das Schiff in seinem Heimathafen Stade. Der Verein wird den Standort des Schiffes nicht verändern, es sei denn, die Stadt Stade oder derjenige, den die Stadt Stade hierzu benennt, hat vorher zugestimmt.
( 3 ) Der Verein darf das Schiff nicht an Dritte übereignen. Eine Überlassung an Dritte setzt voraus, dass ein sachkundiger Skipper des Vereins auf dem Schiff vertreten ist.
§ 4 Mitgliedschaft, Beitrag
( 1 ) Natürliche oder juristische Personen, Körperschaften, Vereine und Firmen können Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Erklärung beantragt, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist auf Wunsch des/der Bewerbers/in der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können die Ehrenmitgliedschaft erhalten. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung ernannt.
( 2 ) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch den Verlust ihrer Rechtsfähigkeit, durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschluss. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich drei Monate vor Ende des Beitragsjahres dem Schriftführer übergeben sein und wird dann zum Ende des Beitragsjahres rechtskräftig. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins beharrlich zuwider handelt, dem Ansehen des Vereins schadet oder den Jahresbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss ist der/dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
( 3 ) Der Jahresbeitrag ist jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres im Voraus zu zahlen.
§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich. Auf Beschluss der Mitglieder- versammlung darf der Vorstand eine Geschäftsstelle, Beiräte sowie Arbeitsgemeinschaften einrichten oder sich an ihnen beteiligen.
§ 6 Mitgliederversammlung
( 1 ) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr statt. Sie ist unmittelbar nach der Erstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand schriftlich vier Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Bei Bedarf können außerordentliche Mitgliederversammlungen mit vierzehntägiger Ladungsfrist einberufen werden. Anträge zur Tagesordnung können sieben Tage vorher beim Vorstand eingereicht werden.
( 2 ) Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen, beschließt über Satzungsänderungen, die Beitragsordnung, die Jahresrechnung, strittige Eintritts- und Austrittserklärungen, über die Entlastung und die Besetzung des Vorstandes. Sie wählt jeweils zwei Kassenprüfer/innen auf die Dauer von zwei Jahren. Ein/e Kassenprüfer/in darf wiedergewählt, eine/r muss neu hinzu gewählt werden.
( 3 ) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Schriftführer oder einem vom Versammlungsleiter bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 7 Vorstand
( 1 ) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der Pressesprecher/in, dem/der Jugendwart/in, und Beisitzern/innen für besondere Aufgaben.
( 2 ) Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, sein/e/ihr/e Stellvertreter/in und der/die Kassenwart/in. Je zwei von ihnen sind vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Sie sind schriftlich festzuhalten.
( 3 ) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Auf Antrag muss die Wahl geheim erfolgen. Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Amtsperiode bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, muss die Mitgliederversammlung außerordentlich eine/n Nachfolger/in nach wählen.
§ 8 Jahresrechnung
( 1 ) Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung jährlich eine wahrheitsgetreue Übersicht über die Vereinsgeschäfte und die Finanzlage vorzulegen. In dieser Jahresrechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben aufzuführen und zu belegen. Desgleichen ist ein Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr vorzulegen.
( 2 ) Die Jahresrechnung ist von den Kassenprüfern jeweils im Januar des beginnenden Geschäftsjahres sorgfältig zu prüfen. Der Bericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen.
§ 9 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Stade, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 10 Inkraftsetzung
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 21.Oktober 2005 in Stade beschlossen. Sie tritt nach der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt in Kraft.
Hierfür zeichnen als Gründungsmitglieder u.a.:
Jens Dankers
Andres Bustorf
Holger Kahl
Ulrich Monsees
Joachim Fielitz
Klaus Kramski
Magdalena Kobylinski
weitere Gründungsmitglieder mit Unterschriften auf der Satzungs-Urschrift
geänderte Fassung vom 11.03.2011
Gemeinnützig anerkannt als eingetragener Verein
durch: Amtsgericht Tostedt
Tag der Eintragung: 03.04.2006
Vereinsregister-Nr.: 200044
AG-Bilder vom 18. August
Beibootüberführung - 15.07.2017
Sommertörn - Schleswig nach Stade - 04.07.2017
Sommertörn - Svendborg nach Schleswig - 29.06.2017
Sommertörn - Momark nach Svendborg - 27.06.2017
Start des Sommertörns - 22.06.2017
Gästefahrt - 10.06.2017
10. Stader Hansemahl
Hamburger Hafengeburtstag - 5. - 7.05.2017
Osterarbeitswoche - 18 - 22.04.2017
Willi - 17.03.2017
Feuerlöschübung bei der Dow - 17.03.2017
Besuch der Segelwerkstadtt - 10.02.2017